Strafrecht

Wenn Ärger mit Polizei oder Staatsanwaltschaft ansteht, ist oft Eile geboten. Um Ihre Interessen optimal zu schützen und eine bestmögliche Verteidigungsstrategie zu erreichen, ist schnelles Handeln wichtig. Sie haben einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung zur Polizei erhalten? Ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift wurden zugestellt? Oder gab es sogar eine Hausdurchsuchung, Festnahme oder der Führerschein wurde beschlagnahmt? Sorgen Sie dafür, dass die Weichen in Ihrem Sinne gestellt werden! Begegnen Sie den Maßnehmen von Polizei und Gericht von Anfang mit professioneller Begleitung.

Rechtsanwalt Biegel verteidigt Sie mit über 15 Jahren Erfahrung – hier vor Ort und überregional.

Insbesondere vertreten wir Sie beim Vorwurf von:

  • Eigentumsdelikten (z.B. Diebstahl, Unterschlagung, Raub)
  • Wirtschaftsdelikten (z.B. Betrug, Insolvenzverschleppung, Untreue)
  • Betäubungsmitteldelikten (BtMG, Handeltreiben, Besitz, Anbau)
  • Steuerhinterziehung
  • Verkehrsdelikten und Ordnungswidrigkeiten (siehe auch hier: Verkehrsrecht)
  • Sexualdelikten
  • Körperverletzung
  • Medizinstrafrecht
  • Internetstrafrecht
  • Verstößen gegen das Waffengesetz

Strafrecht wird bearbeitet von Rechtsanwalt Bastian Biegel

In dringenden strafrechtlichen Notfällen (Durchsuchung, Verhaftung, Beschlagnahme) sind wir 24h für Sie erreichbar:
Notfallnummer Strafrecht: 0 22 41 / 30 10 585

(keine allgemeinen Anfragen) 

Beachten Sie im Falle der Festnahme oder Durchsuchung unbedingt folgende Punkte:

Bleiben Sie freundlich! Bewahren Sie Ruhe!

Machen Sie nur Angaben zu Ihrer Person – machen Sie keinerlei Angaben zum Tatvorwurf! Schweigen Sie, auch wenn es schwer fällt!

Verlangen Sie anwaltlichen Beistand und melden Sie sich bei uns, idealerweise noch während der Maßnahme!

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